Tourlogbuch: 3 Schwäbisch Gmünd
Skandal! Es ist passiert. Polizeikontrolle.
Nur soviel: Die Bullen waren nett, ihr Missionsziel leider nicht. Und leider haben sie ihre ‘mission accomplished’.
Und so geht es nackt und in Fesseln…nein nein, so schlimm dann doch nicht.
Die Stimmung ist natürlich erstmal frostig. Wäre ich dabei gewesen ich hätte den Bullen aber…..
Übrigens ‘darf’ man Bullen sagen, da es einige Polizeivereine gibt, welche selbst mit dem Begriff Bulle belegt sind.
Ich kann leider kein konkretes Beispiel geben, aber bestimmt Sachen wie: Bullenheimer Tanzballett oder anonyme Bullemiker.
Wie auch immer nun sind die Jungs in Gmünd. Komisches Städtchen: 20 Apotheken und 1 Tabakladen.
Hier scheint man von Tabak auf andere Drogen umgestiegen zu sein.
Der Veranstaltungsort ist gemütlich und die sonst sparsamen Schwaben lassen sich beim CD-Verkauf richtig gehen.
Da fällt mir ein ich muss ja für meinen Merchandise Stand noch die 100 Wasserteppiche zusammenknüppern…
5. März 2010 um 19:20 Uhr
Hey Toni,
zum Thema Bullen ein Auszug aus Wikipedia:
“Im 18. Jahrhundert wurden die Vorgänger der modernen Polizisten Landpuller oder Bohler genannt. Diese Wörter entlehnen ihren Stamm aus dem niederländischen bol, das „Kopf“ oder „kluger Mensch“ bedeutet. Daraus entwickelte sich das Wort Bulle, gemeint ist also eigentlich ein Mensch mit Köpfchen. Ein anderer Erklärungsansatz ist die mundartliche Konsonantenschwächung und o/u-Zusammenfall. Polizist/Polizei wird über Pole (z. B. „Polente“) oder Puhler (rotwelsch für Polizist) lautgleich mit Bulle und setzt sich dann auf Grund der naheliegenden Assoziationen allgemein durch.
Wann dieser Ausdruck erstmals als Beleidigung verstanden wurde, ist jedoch ungeklärt.[2] Im Jahr 1965 stufte das Amtsgericht Bonn den Begriff “Bulle” erstmals als Beleidigung ein und verhängte eine Geldstrafe von 50,-DM.[3]Was als beleidigend empfunden wird, unterliegt einem zeitlichen Wandel.[4] Nach einem Urteil des Landgerichts Regensburg vom 6. Oktober 2005, Az.: 3 Ns 134 Js 97458/04 stellen mundartliche Bezeichnung von Polizeibeamten als “Bullen” keine Beleidigung dar.[5]
Seit 1975 verleiht der Bund Deutscher Kriminalbeamter jährlich den „Bullen-Orden“ (Bul le Mérite) für Verdienste um die Innere Sicherheit. Im normalen Sprachgebrauch wird das Wort „Bulle“ mittlerweile als Synonym (Der Bulle von Tölz, Bullenorden …) für den Polizeibeamten gebraucht, so dass man nicht in jedem Fall von einer Beleidigung ausgehen kann. Etwas anderes ist es, wenn man z.B. vom „Bullenschwein“ spricht. Dies kann bis zu 1000 Euro kosten.[6] Letztendlich ist es entscheidend in welchem Zusammenhang der Begriff fällt. [7]”
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeivollzugsbeamter#Der_Ausdruck_.E2.80.9EBulle.E2.80.9C
Mach weiter so, ich find deinen Blog echt jut! Grüße aus Süd-Berlin!
8. März 2010 um 10:34 Uhr
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13. März 2010 um 03:08 Uhr
“Wäre ich dabei gewesen ich hätte den Bullen aber